Fitness-Verträge - Kennt ihr eure Rechte?
Studiert vor einem Vertragsabschluss am besten die Leistungen, Preise und Vertragsbedingungen verschiedener Fitness-Studios gründlich, damit ihr kritisch vergleichen könnt.
- Entscheidet euch lieber für eine kurze Vertragslaufzeit von maximal einem Jahr mit einer kurzen Kündigungsfrist. Bei längeren Laufzeiten sind zwar die Beiträge günstiger, bei Nichtnutzung können sie jedoch ein teures Vergnügen werden. Laufzeiten, Kündigungsfristen und Preise sind oft auch verhandelbar.
- Kündigt immer rechtzeitig und in schriftlicher Form. Schickt das Kündigungsschreiben aus Beweisgründen per Einschreiben und Rückschein oder gebt es persönlich im Fitness-Studio ab und lasst euch den rechtzeitigen Empfang auf einer Kopie des Schreibens schriftlich bestätigen.
Eure Rechte als Nutzer des Studios
Oft finden sich in Verträgen von Fitness-Studios Vertragsklauseln, die nicht zulässig sind. Diese müsst ihr deshalb auch nicht akzeptieren. Hier einige Beispiele:
Eigene Getränke im Studio – erlaubt?
Als Freizeitsportler dürft ihr eure eigenen Getränke in das Studio mitbringen. Anders lautende Regelungen in den Verträgen sind unzulässig. Das haben inzwischen zwei Gerichte entschieden. Eine Vertragsklausel, die den Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken verbietet, ist nicht erlaubt.
Verlängerungsklauseln – welche kann man akzeptieren?
Viele Fitness-Studio-Verträge sehen eine automatische Verlängerung nach der Grundlaufzeit vor. Die Verlängerungsfrist muss im angemessenen Verhältnis zur Grundlaufzeit stehen und darf diese nicht überschreiten. Sie kann maximal ein Jahr betragen. Allerdings haben einige Gerichte auch schon in Urteilen nur eine Vertragsverlängerung von sechs Monaten als wirksam angesehen.
Außerordentliche Kündigung – Ausschluss nicht erlaubt!
Eine außerordentliche Kündigung darf grundsätzlich nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ausgeschlossen werden. Allerdings müsst ihr für eine außerordentliche Kündigung Gründe haben, die ihr selbst nicht zu vertreten habt, beispielsweise eine dauerhafte Erkrankung.
Ganz wichtig: In einem solchen Fall müsst ihr die Kündigung innerhalb von zwei Wochen aussprechen, nachdem ihr von den Gründen, die die Ursache für eure außerordentliche Kündigung sind, erfahren habt. Verschickt das Schreiben aus Beweisgründen am besten per Einschreiben und Rückschein.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

