Sind in Fruchtsaft immer 100 Prozent Frucht?
Fruchtsäfte bestehen normalerweise zu 100 Prozent aus Frucht. Allerdings ist eine sogenannte Korrekturzuckerung erlaubt: Wenn das Obst zum Beispiel bei schlechtem Wetter weniger süß geworden ist, darf der Saft bis zum normalen Zuckergehalt nachgesüßt werden, höchstens allerdings mit15 Gramm Zucker pro Liter.
Wenn auf deinem Fruchtsaft „Fruchtgehalt 100 %“ oder „ohne Zuckerzusatz“ steht, darf kein Zuckerzusatz drin sein, auch kein Korrekturzucker.
Das alles gilt übrigens nur für Fruchtsaft. In Fruchtnektar und Fruchtsaftgetränken sind generell Zucker und/oder Süßstoffe enthalten.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

