Das muss drauf stehen
Liest du dir manchmal das Kleingedruckte auf Lebensmitteln durch oder suchst du sogar nach bestimmten Informationen? Welche Angaben auf einem Lebensmittel gemacht werden müssen oder dürfen, ist im Lebensmittelrecht festgelegt.
Du findest sie auf der Verpackung eines Lebensmittels oder bei loser Ware auf einem Schild. Sie sollen dich über die Art, Zusammensetzung, Eigenschaften und Qualität eines Lebensmittels informieren.
Grundsätzlich vorgeschrieben für fast alle verpackten Lebensmittel sind:
- Verkehrsbezeichnung (das ist die übliche Bezeichnung für ein Produkt)
- Zutatenliste
- Füllmenge
- Name und Anschrift des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers
- Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
- ggf. Alkoholgehalt (ab 1,2 Volumenprozent)
Zusätzlich bestehen für bestimmte Lebensmittel weitere Kennzeichnungsvorschriften, zum Beispiel Lagerhinweise wie „kühl und trocken lagern“, Mengenangaben einzelner Zutaten oder eine Nährwertkennzeichnung, die dir angibt, wie viel Kalorien und Nährstoffe dir das Lebensmittel liefert.
Für unverpackte Lebensmittel (lose Ware) sind die Pflichtangaben nicht einheitlich, sondern hängen vom Lebensmittel ab. Bei Obst und Gemüse findest du zum Beispiel Angaben über Art und Sorte, Herkunft und Handelsklasse. Auch hier gibt es allerdings Ausnahmen.
Zusatzstoffe wie zum Beispiel Konservierungsmittel oder Farbstoffe oder besondere Behandlungsverfahren wie die Lebensmittel-Bestrahlung müssen auch beim Verkauf von loser Ware gekennzeichnet werden.
Hotels, Gaststätten und Kantinen unterliegen ebenfalls einer Kennzeichnungspflicht. Hier findest du auf Speise- und Getränkekarten beispielsweise Informationen über den Zusatz von Phosphaten in Wurst.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

